Einspeisevergütung

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Die in den jeweiligen Jahren gültigen Einspeisevergütungen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Angaben in Netto-Preisen. Die Vergütung richtet sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme und bleibt über 20 Jahre konstant. Kommen die nach Leistung gestaffelten Sätze zur Anwendung (Anlagen auf Gebäuden)).

Einspeisevergütung für Dach- und Gebäudeanlagen

Datum der Inbetriebnahme

Leistung bis 30 KW

30-100 KW

100-1000 KW

über 1000 KW

Ab 1. Januar 2011*

28,74

27,33

25,86

21,56

Hier wie auch in den folgenden Tabellen gilt die Staffelung, dass auch bei größeren Photovoltaikanlagen die ersten 30 KW mit der höheren Einspeisevergütung, die nächsten 70 KW mit dem mittleren Fördersatz und erst die Leistungen darüber mit dem geringeren Fördersatz vergütet werden.

Einspeisevergütung bei Freiflächenanlagen

Das Gesetz unterscheidet Ackerflächen, Konversionsflächen und sonstige Freiflächen. Den Zubau auf Ackerböden, die durch die Photovoltaik versiegelt oder teilversiegelt würden, fördert das Erneuerbare-Energien-Gesetz seit dem 1. Juli 2010 nicht mehr. Konversionsflächen (z.B. aus Militärgelände oder Industriebrachen) werden mit höheren Sätzen gefördert, übrige Freiflächen (z.B. Autobahnrandstreifen oder ehemaligen Gewerbegebiete) mit moderateren Sätzen.

Datum der Inbetriebnahme

Ackerflächen

vorbelastete Flächen

Sonstige Freiflächen

Ab 1. Januar 2011 *

entfällt

22,07

21,11

* Die genannten Vergütungssätze ab 2011 gelten bei einer geplanten Degression von 9%. Liegt der Zuwachs an neuen Photovoltaikanlagen über 3.500 MW, wird die Förderung weiter gedrosselt, liegen die Zubauten unter 2.500 MW, werden die Fördersätze leicht angehoben (jeweils um weitere 1 bis 2 Prozentpunkte).

Einspeisevergütung bei Selbstverbrauch

Der Selbstverbrauch ist nun fraglos die lukrativste Form der Verwendung selbsterzeugten Solarstroms. Gefördert werden nun Photovoltaik-Anlagen bis zu 500 kWp (vorher 30 kWp), womit über den privaten Selbstverbrauch hinaus auch der Eigenbedarf von energieverbrauchenden Unternehmen gefördert wird.

Selbstverbrauchs-Vergütung
für Anlagen auf Gebäuden

 

bis 30 kW bis 30% Selbstverbrauch

12,36

bis 30 kW ab 30% Selbstverbrauch

16,74

bis 100 kW bis 30% Selbstverbrauch

10,95

bis 100 kW ab 30% Selbstverbrauch

15,33

100 bis 500 kW bis 30% Selbstverbrauch

9,48

100 bis 500 kW ab 30% Selbstverbrauch

13,86

Vergütung des Stromeigenverbrauchs wird immer attraktiver:

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Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz

weitere Info: http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/ (BM f. Umwelt und Naturschutz)

 





 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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